Grundlage hierfür ist die verpflichtende, rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung 2009 Ratifizierung damit rechtsverbindlich im Bund, Land und Kommune in Braunschweig
- 2013 große Auftaktveranstaltung
- 2019 1. Braunschweiger Inklusionskonferenz
Die Auswertung dieser Konferenz und vieler externer Veranstaltungen sind die Grundlage für den 1. Kommunalen Aktionsplan.
Gemeinsam mit der Stadt Braunschweig werden wir den Grundstock legen für eine Inklusive Stadtgesellschaft, für eine Inklusive Stadt.
Ziel muss es sein, ein gleichberechtigtes, eigenständiges Leben von Menschen mit und ohne Behinderung durch Inklusives Handeln zu schaffen. Weiteres unter Braunschweig inklusiv .
Für Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
Sonja Keienburg
Koordination Braunschweig Inklusiv
Telefon: (0531) 470-5085
E-Mail:
Foto: Stadt Braunschweig, Daniela Nelsen
Heinz Kaiser
Inklusionsbeauftragter Behindertenbeirat
Telefon: (0531) 470-8961