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Grundlage hierfür ist die verpflichtende, rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung 2009 Ratifizierung damit rechtsverbindlich im Bund, Land und Kommune in Braunschweig

  • 2013  große Auftaktveranstaltung  
  • 2019 1. Braunschweiger Inklusionskonferenz

Die Auswertung dieser Konferenz und vieler externer Veranstaltungen sind die Grundlage für den 1. Kommunalen Aktionsplan.

 

Gemeinsam mit der Stadt Braunschweig werden wir den Grundstock legen für eine Inklusive Stadtgesellschaft, für eine Inklusive Stadt.

 

Ziel muss es sein, ein gleichberechtigtes, eigenständiges Leben von Menschen mit und ohne Behinderung durch Inklusives Handeln zu schaffen. Weiteres unter Braunschweig inklusiv .

Für Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

                        Löwe klein                                                                  Regenbogen klein

Sonja Keienburg

Sonja Keienburg

Koordination Braunschweig Inklusiv

Telefon: (0531) 470-5085

E-Mail:

Foto: Stadt Braunschweig, Daniela Nelsen

Heinz Kaiser

Heinz Kaiser

Inklusionsbeauftragter Behindertenbeirat

Telefon: (0531) 470-8961

E-Mail

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